Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebot – Preise
Angebote haben eine Gültigkeit von 6 Wochen ab dem Angebotsdatum.
Sollte nach Annahme des Angebots oder vereinbartem Ausführungsbeginn die Leistung nicht
innerhalb von 4 Monaten abgerufen werden, so hat der Auftragnehmer im Falle von Lohn- oder
Materialkostenänderungen das Recht, die Durchführung des Vertrages zu entsprechend geänderten
Vertragspreisen anzubieten. Wenn der Auftraggeber nicht zustimmt, so hat der Auftragnehmer das
Recht den Vertrag zu kündigen. Das gilt nicht für vereinbarte längere Ausführungsfristen.
Die Leistung ist so kalkuliert, dass bei der Ausführung Baufreiheit besteht und dass die Leistung
zusammenhängend ohne Unterbrechung, nach Planung des AN erbracht wird. Bei Abweichungen
(z.B. bei Behinderungen, Leistungsstörungen) besteht ein Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten.


2. Witterungsbedingungen
Bei ungeeigneten Witterungs- und Trocknungsbedingungen kann der AN die Arbeiten unterbrechen.
Die Dauer der Unterbrechung verlängert die Ausführungsfrist. Die Arbeiten sind bei geeigneten
Witterungsbedingungen unter Berücksichtigung angemessener Organisations- und Rüstzeiten
fortzuführen.


3. Vergütung
Für Private Auftraggeber (Verbraucher § 13 BGB) und bei ausschließlicher Vereinbarung des BGB als
Vertragsgrundlage gelten folgende Regelungen:
Zahlungen auf die Schlussrechnung sind sofort nach der Abnahme der Leistung fällig (§ 271 BGB), die
Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen zu leisten.
Abschlagszahlungen können gem. § 632a BGB jederzeit gefordert werden. Die jeweilige
Abschlagszahlung ist sofort fällig und unverzüglich nach dem Eingang der Rechnung bei dem
Auftraggeber zu zahlen.
Bei Vereinbarung der VOB/B gelten die Zahlungsfristen des § 16 VOB/B.


4. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahmewirkung und ist die Frist, innerhalb der Mängel an
Leistung geltend gemacht werden können (Verjährungsfrist).
Unsere Leistungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt. Hierfür
übernehmen wir die Gewähr. Für Beschädigungen unserer Leistungen, die durch unsachgemäßen
Gebrauch, Beschädigung oder Bearbeitung durch Dritte oder sonstige, nicht durch uns zu vertretende
Umstände hervorgerufen sind, haften wir nicht.
Verschleiß und Abnutzungserscheinungen, die auf vertragsgerechtem Gebrauch und / oder
natürlicher Abnutzung beruhen z.B. witterungsbedingt, sind keine Mängel.
Hinweis: Die Verschleißerscheinungen können bereits innerhalb der Gewährleistungsfrist eintreten.
Dies gilt für alle Beschichtungen von Holz im Außenbereich sowie für Beschichtungen, die starken
örtlichen Klimabeanspruchungen ausgesetzt sind.
Für Verträge mit der Vertragsgrundlage BGB gilt die Verjährungsfrist gem. § 634a BGB wie folgt:
2 Jahre für Wartungs-, Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten, z.B. Überholungs-beschichtungen
und Arbeiten im Gebäudebestand.
5 Jahre bei der Erstellung eines Bauwerks, z.B. die Erstellung eines Wärmedämm-Verbundsystems
oder Arbeiten die nach Umfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar sind.
5. Aufrechnungsverbot
Der Auftraggeber kann die Zahlungsansprüche des AN nicht mit Forderungen aus anderen
vertraglichen Beziehungen aufrechnen, es sei denn, die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt.


6. Stundenlohnarbeiten
Zusätzliche und notwendige Leistungen, die über-wiegend Lohnkosten beinhalten, können
gesondert, auf Stundenlohnbasis, zuzüglich Material abgerechnet werden, sofern nichts anderes
vereinbart ist.


7. Abnahme
Wenn nichts anderes verlangt wird, erfolgt die Abnahme durch Ingebrauchnahme oder mit Ablauf
der gesetzten Frist oder durch schlüssiges Verhalten

.
8. Streitigkeiten
Bei Meinungsverschiedenheiten über die Ausführung und Abrechnung der Arbeiten soll eine
Stellungnahme der Fachorganisation des Maler- und Lackiererhandwerks eingeholt werden um einen
sachgerechten Lösungsweg zu unterstützen.


9. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtstand bei Kaufleuten i.S. des HGB ist für beide Vertragspartner unser
Betriebssitz.
Malerservice Sieding 
Bahnhofstraße 85 
31515 Wunstorf


 
 
 
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